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Bis zum Alter von 14 Jahren können vor der eigentlichen Prüfung bis zu 2 Zwischenprüfungen abgenommen werden, die durch farbige Streifen auf dem Gürtel gekennzeichnet werden.



Kennzeichnung der Zwischenprüfung

10. Kyu (Weißgurt) Zwischenprüfung zum 9. Kyu - je Zwischenprüfung ein schwarzer Streifen
9. Kyu (Weißgurt) Zwischenprüfung zum 8. Kyu - je Zwischenprüfung ein gelber Streifen
8. Kyu (Gelbgurt) Zwischenprüfung zum 7. Kyu - je Zwischenprüfung ein orangefarbener Streifen
7. Kyu (Orangegurt) Zwischenprüfung zum 6. Kyu - je Zwischenprüfung ein grüner Streifen
6. Kyu (Grüngurt) Zwischenprüfung zum 5. Kyu - je Zwischenprüfung ein blauer Streifen
5. Kyu (Blaugurt) Zwischenprüfung zum 4. Kyu - je Zwischenprüfung ein violetter Streifen
4. Kyu (Violettgurt) Zwischenprüfung zum 3. Kyu - je Zwischenprüfung ein brauner Streifen



 

Ab dem 3. Kyu sollten keine Untergraduierungen mehr abgenommen werden, da der Prüfling mit der Prüfungsabnahme mindestens 14 Jahre alt sein sollte.


Gichin Funakoshi