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HALLENNUTZUNG
 

Den Vereinen der Stadt Bad Liebenwerda sind aufgrund diverser Vorkommnisse Nutzungsverträge aufgedrängt worden, die in einigen Punkten für die Vereine größte Schwierigkeiten mit sich bringen können.

Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass die Vereine verpflichtet sind, Ordnung und Sauberkeit zu halten sowie Energie zu sparen. Dies schließt ein, dass die Turnhallen nicht mit Straßenschuhen betreten werden dürfen, die Türen zu schließen sind und nur das Licht eingeschaltet wird oder bleibt, dass auch benötigt wird. Wasserhähne sind nach Gebrauch ordentlich abzudrehen, Fahrräder haben in den Turnhallen nichts zu suchen. Insoweit kann der Nutzungsvereinbarung nur zugestimmt werden.

Die Übungsleiter sind verpflichtet, die Halle und die Geräte auf ihre Sicherheit und auf die Eignung für die bevorstehenden Übungen zu kontrollieren - soweit kann ich noch mitgehen, aber dann verlangt die Stadt auch einen völligen Haftungsausschluss für sämtliche Unfälle und Verletzungen, die durch die Nutzung auftreten und eventuelle Schadensersatz- oder Haftpflichtansprüche nach sich ziehen könnten. Dies betrifft beispielsweise ganz konkret den Nagel, der aus dem Parkett einer Halle herausragt oder die Glasscherbe, die auf dem Boden liegt. Man kann meines Erachtens nicht von einem Übungsleiter verlangen, dass er über den Boden kriecht und jeden Zentimeter genau untersucht, um etwaige Verletzungen auszuschließen...

Ich habe daher die Stadt über meine Bedenken informiert und warte jetzt auf deren Antwort auf mein Schreiben.


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