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BEITRAGSORDNUNG |
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Von zahlreichen Vereinsmitgliedern und Eltern wurde ich daraufhin angesprochen, ob man nicht die Beitragsordnung dahingehend ändern könne, daß künftig in Urlaubsfällen ein Beitragserlaß möglich ist. Bisher war es so, daß bei rechtzeitigem Bekanntgeben des Trainingsausfalls ein Beitragserlaß für die vollen Kalendermonate der Abwesenheit möglich war.
Der Vorstand hat sich in seiner Sitzung am 14. August 1998 einstimmig dafür ausgesprochen, zukünftig in Urlaubsfällen keine Beitragsfreistellung mehr zu gewähren. Die Gründe liegen hierfür vor allem darin, daß der Verein bei Schaffung der Möglichkeit der Beitragsfreistellung in Urlaubsfällen - und sei auch nur anteilig - mit Beitragseinbußen von rund 1.000 DM je Jahr rechnen muß. Derartig hohe Ausfälle können wir uns jedoch nicht leisten. Daher wird auch die bisherige Verfahrensweise mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
In diesem Zusammenhang kam jedoch ein anderes Problem zur Sprache: Viele Vereinsmitglieder werden demnächst die Schule verlassen und eine Berufsausbildung beginnen. Dies führt natürlich nicht selten dazu, daß sie aus dem Verein austreten. Der Vorstand hat daher beschlossen, Möglichkeiten der Beitragsfreistellung bei gleichzeitiger Trainingsteilnahme für kurze Zeiten (z.B. Urlaub) zu prüfen und ggf. die entsprechenden Grundlagen hierfür zu schaffen.
Die bisherigen Grundüberlegungen laufen darauf hinaus, daß das betreffende Mitglied nur den Unkostenbeitrag für ruhende Mitgliedschaft entrichten muß, ansonsten aber, wenn es kurzfristig einmal daheim ist, die Möglichkeit erhält, ohne Verlust der Beitragsfreistellung am Training teilzunehmen. Um die betreffende Mitgliedergruppe nicht zu verlieren, soll auf die Möglichkeit der Beitragsfreistellung gesondert hingewiesen werden.
Über die Einzelheiten werden wir in der nächsten Ausgabe der Vereinszeitung ausführlich informieren.
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