Der Verein hat noch immer Außenstände aus Beiträgen von 1.446,80 DM. (nur bereits angemahnte Beiträge)
Dieser Betrag setzt sich aus 1.161,50 DM an offenen Beiträgen sowie weiteren 285,30 DM Nachgebühren und außergerichtlichen Mahnkosten zusammen. Die Außenstände verteilen sich auf 8 ehemalige Mitglieder, so daß sich pro Person ein Rückstand von ca. 180,00 DM ergibt. Da die Betreffenden bereits mehrfach angemahnt wurden (z.T. schon die 5.(!) Mahnstufe), sieht sich der Vorstand nunmehr genötigt, bei diesen Personen den gerichtlichen Forderungseinzug zu veranlassen.
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