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FORDERUNGEN
 

Gegen vier ehemalige Mitglieder hatte der Verein bereits im Sommer 1995 das gerichtliche Mahnverfahren durch einen Anwalt ausführen lassen. Dieses Verfahren wurde jetzt abgeschlossen und die aus diesem Verfahren resultierende Summe von 784,22 DM (615,00 DM Beiträge und 169,22 DM Nachgebühren und Zinsen) an den Verein überwiesen.

In einem Fall wurde wegen eines Betrages von 60,00 DM Beitragsrückständen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Anwaltskosten und Kosten der ersten Vollstreckungsmaßnahme hier schon rund 60,00 DM. Als der Gerichtsvollzieher beim Schuldner erschien, verweigerte dieser die Zahlung bzw. die Durchsuchung der Wohnung. Somit mußte ein Durchsuchungsbeschluß erwirkt werden. Im Anschluß ließ der Gerichtsvollzieher die Wohnung zwangsweise öffnen (Kosten nochmals ca. 120,00 DM).

Der Schuldner hat hier also für einen offenen Betrag von nur 60,00 DM Kosten von über 200,00 DM gehabt. Wäre es da nicht einfacher gewesen, den vom Verein geforderten Betrag zu entrichten?

Im weiteren wurde mir unlängst auch die Frage gestellt, ob es denn dem Verein zuträglich sei, daß Vollstreckungsverfahren bis ins letzte durchzuführen. Ich bin der Ansicht ja, auf jeden Fall! Schließlich muß jedes unserer Mitglieder seine Beiträge entrichten. Warum soll jemand, der mit Beitragsschulden aus dem Verein ausscheidet auch noch mit Beitragserlaß dafür belohnt werden? Vielfach ist es ja auch sogar so, daß Mitglieder gerade wegen ihrer Beitragsschulden aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund sehe ich gar keine andere Möglichkeit, als so zu handeln.


Mahnlauf | Kurz notiert