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15.12.: BEITRAGSZAHLUNG
 

Zur Reduzierung des nicht unerheblichen Verwaltungsaufwands zur Überwachung der Beitragszahlungen und der damit verbunden Kosten - insbesondere der Buchungsgebühren der Banken und einer Kostensenkung im Bereich des Mahnwesens wird angestrebt, dass der Zahlungsverkehr künftig nur noch bargeldlos über das Lastschriftverfahren abgewickelt wird.

Um den Mitgliedern entgegen zu kommen, wird der Vorstand hier auch über eine neue Staffelung der Beiträge nachdenken.

Abweichend von der in der Satzung geregelten Beitragsfälligkeit soll es die Möglichkeit geben, die Beiträge entweder


 
monatlich,
quartalsweise oder
halbjährlich



 

zu entrichten.

Der halbjährliche Turnus ist der satzungsmäßig vorgeschriebene. Es wäre jetzt zu überlegen, ob bei anderer Zahlungsweise ein Aufschlag auf den Beitrag hinzu kommt.

Denkbar wäre hier beispielsweise ein einmaliger Aufschlag von 4 EUR je Jahr bei quartalsweise Zahlung bzw. 6 EUR je Jahr bei monatlicher Zahlung. Diese Aufschläge sollen dem erhöhten Überwachungs- und Arbeitsaufwand gerecht werden, der mit diesen abweichenden Zahlungsweisen einher geht.

Wir wären sehr dankbar, wenn wir auch von unseren Mitgliedern ein Feedback in Bezug auf die angedachten Änderungen erhalten würden. Vielen Dank!


31.12.: Zerstörungswut | 13.12.: Weihnachtsfeier