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16.01.: KOHOENTO
 

Auf seiner Sitzung am 16.01.2004 hat der Vorstand erneut Änderungen der Kosten-, Honorar- und Entgeltordnung beschlossen.

Konkret wurden die bisher noch möglichen allgemeinen Lehrgangskostenzuschüsse gestrichen. Diese Regelung stammte noch aus einer Zeit, als der Verein über nicht ausreichend qualifizierte Übungsleiter verfügte. Heute ist diese Regelung nicht mehr notwendig.

Auch in Bezug auf die Startgebühren gab es kleine Änderung. Als zusätzliche Motivation übernimmt der Verein künftig die Startgebühren derjenigen Teilnehmer an Wettkämpfen, die einen Medaillen-Platz erreichen, wohingegen weniger erfolgreiche Starter wie bisher 50% der Kosten selbst tragen müssen.

Die Rückforderung von Ausbildungskosten wurde überarbeitet. Künftig sind bei einer Rückforderung grundsätzlich nur noch die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen. Für den Fall, dass eine Lizenz ohne rechtzeitige Verlängern ausgelaufen ist, muss der Inhaber künftig nur noch einen evtl. Mehrbetrag zwischen den Regel-Ausbildungskosten und den aufgrund des Versäumnisses tatsächlich entstanden Kosten zahlen.

Neu eingefügt wurde der Abschnitt "Freistellung und Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten". Hiermit soll sichergestellt werden, dass die für den Verein tätigen Personen nicht auch noch mit Kosten oder Strafen für ihren unermüdlichen Einsatz entlohnt werden. Im Regelfall übernimmt der Verein hier sämtliche Kosten - einschließlich der Kosten eines Anwalts, soweit dies nicht schon die Versicherungen tun. Diese Neuregelung gilt rückwirkend ab 01.07.1992 (Gründung des Vereins).


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