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07.03.: SATZUNGSÄNDERUNGEN
 

Einstimmig wurden alle vorgeschlagenen Satzungsänderungen beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen hier im Überblick:


 
die Amtszeiten von Vorstand und Revisionskommission wurden auf 5 Jahre erweitert
die Aufgaben der Revisionskommission wurden redziert, da die Revisionskommission aufgrund mangelnder fachlicher Vorbildung und des gewaltigen Umfangs der Buchführung nicht mehr ohne weiteres in der Lage ist, der Aufgabe der Kassenprüfung in vollem Umfang gerecht zu werden
Mitglieder mit Beitragsrückständen können jetzt einfach nach zweimaliger schriftlicher Mahnung aus der Mitgliederliste ohne weitere Mahnung oder Anhörung gestrichen werden



 

Beschlossen wurde auch, der Satzung eine Präambel voranzustellen, um der bisherigen Struktur Rechnung zu tragen und die Ziele und Aufgaben des Vereins besser herauszustellen zu können. Es sei betont, dass die Präambel keine Neuregelungen enthält, sondern lediglich die bisherige und künftige Situation darstellt.

Hier die Präambel im Detail:
Dem Ziel, dem traditionellen Shotokan-Karate als ganzheitliches System zur Gesunderhaltung, Stressbewältigung und zum Aggressionsabbau in der Region Elbe-Elster eine feste Basis zu geben, möchte der Verein, der sich als Regional-Verband für traditionelles Shotokan-Karate versteht, dadurch gerecht werden, dass Interessengruppen (Verbandsmitglieder in den Ortsvereinen) sowohl fachlich als auch organisatorisch durch den Verband in jedweder Hinsicht unterstützt und entlastet werden.
Dies beinhaltet insbesondere die Übernahme sämtlicher Organisations- und Verwaltungsaufgaben durch den Verband sowie die Unterstützung im Übungsbetrieb durch Gestellung, Ausbildung und Qualifizierung von Trainern.
Darüber hinaus wird der Verband auch Lehrgänge, Informationsabende und andere Veranstaltungen im Rahmen der erweiterten Satzungszwecke (Jugendfürsorge und Jugendpflege, Förderung der internationalen Gesinnung und Toleranz), ausrichten, um Verbandsmitgliedern und Interessenten vielfältige Betätigungsfelder zu eröffnen.



07.03.: Wahlen | 07.03.: Mitgliederversammlung