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03.04.: URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN
 

Nachdem wir bereits erfolgreich im Februar einen Mitbewerber (Namensnennungen erfolgen aus rechtlichen Gründen nicht) wegen Kopieren von Teilen unserer Internet-Präsenz (Budoshop) erfolgreich abgemahnt haben, gehen wir nun gegen weitere 6 Internet-Shops vor.

Die Sache flog auf, weil ich mich natürlich auch auf den Internet-Auftritten unserer Mitbewerber umgesehen habe und dort einige Formulierungen ins Auge sprangen, die ich sogleich mit unseren Texten verglich. - Und siehe da: Es waren nicht nur Texte sondern auch Fotos übernommen worden! Die Texte ließen sich besonders leicht nachweisen, da hier sogar die bei uns vorhanden Rechtschreibfehler 1:1 übernommen worden waren. Die Sache endete hinsichtlich der Texte mit der Zahlung eines Betrags von ca. 400 EUR - allerdings wurde von der Gegenseite vehement bestritten, die Bilder kopiert zu haben. Unsere Behauptungen entsprächen nicht der Wahrheit... und wenn wir unebrechtigte Forderungen geltend machen wollten, dann müssten wir eben vor Gericht ziehen...

Dies haben wir getan. Im Rahmen der zuvor erforderlichen Sammlung von Beweisen stieß ich dann auf weitere Internet-Shops, die ohne zu fragen einfach Bilder unserer Internet-Präsenz kopiert und diese für ihre eigene Produkt-Präsentation verwendet hatten. Dies brauchten wir natürlich nicht hinzunehmen und beauftragten die namhafte Kanzlei Lorenz, Seidler & Gossel in München mit der Wahrnehmung unserer Rechte.

Einige der Shop-Betreiber haben zwischenzeitlich die geforderte Unterlassungs-Erklärung abgegeben, gegen andere Shop-Betreiber ist zwischenzeitlich eine einstweilige Verfügung erlassen worden bzw. beantragt.

Ein einem Fall behauptet der Anwalt der Gegenseite, dass die von uns beauftragte Kanzlei überhaupt nicht zur Interessenwahrnehmung berechtigt gewesen sei und macht Ihrerseits eine absurde Gegenforderung von 839 EUR auf, die natürlich zurückgewiesen wird.

Im Ausgangsfall hat die Gegenseite einen offenbar recht agressiven Anwalt beauftragt, der bei den nachweislich unberechtigterweise kopierten Bildern doch allen Ernstes behauptet, diese seien nicht kopiert worden und sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen wegen der aus seiner Sicht unrechtmäßig behaupteten Urheberrechte droht. Leider wird es in diesem Fall wohl darauf hinauslaufen, dass wir die Sache vor Gericht bringen müssen. Unser Anwalt Dr. Schäuble meinte hierzu treffend "Es für die Gegenseite wäre sinnvoller gewesen, dieses Geld in die Abgeltung der Schadenersatzansprüche zu stecken..."

Wir werden zu gegebener Zeit über den Fortgang der Verfahren berichten.


09.04.: Herzlichen Glückwunsch | 02.04.: Der Papst ist tot