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16.04.: OFFENER BRIEF ZU KEIKO
 

Mit großer Sorge beobachte ich die Entwicklung in Sachen Keiko e.V. Ich wurde vom Keiko e.V. gebeten, zu dem Treffen am Mittwoch Abend nach Neuruppin zu kommen. Aus terminlichen Gründen ist mir dies nicht möglich. Trotzdem möchte ich mich in der Sache äußern und zumindest einige Punkte darlegen, die mir persönlich besonders wichtig sind.

Wenngleich das Vorgehen von Keiko e.V. nicht meine ungeteilte Zustimmung findet und vielen Punkten sicherlich kritikwürdig ist, so gilt dies meiner Meinung gleichermaßen für einige Reaktionen des Vorstands des SRD.

Beide Seiten müssen dringend auf die Ebene der Sach-Diskussion zurückfinden.

Wichtig ist es, das Gemeinsame herauszustellen und nicht das trennende zu suchen.

Bereits auf der Mitgliederversammlung ist mir aufgefallen, dass die Reaktionen des Vorstands auf Anträge des Keiko e.V. von Misstrauen und Unterstellungen geprägt waren, die teilweise schon sehr weit hergeholt schienen. Dies ist sehr bedauerlich. Wir müssen uns bemühen nicht immer sofort in jedem Handeln etwas Negatives zu sehen. Anträge, Vorschläge werden in der Regel eingebracht, um etwas Positives zu bewirken und nicht um zu zerstören. Hierzu hätte Keiko auch noch nicht einmal die nötigen Mittel.

Auch jetzt wird von beiden Seiten teilweise schon neben der Sache diskutiert und man fährt auf beiden Seiten mit Unterstellungen fort. Von einer wirklich professionellen Herangehensweise zeugt dies bei keinem der Beteiligten.

Es darf nur um die Sache gehen. Persönliche Befindlichkeiten und Affinitäten haben in einer Sachdiskussion nichts verloren! Gerade deshalb müssen sich beide Seiten auf Fakten beschränken. Vermutungen und Schlussfolgerungen haben bei einer Darstellung der Situation nichts verloren.

Eines der Haupt-Probleme ist wohl auch die Frage, ob Keiko ein Stimmrecht hätte zugestanden werden müssen oder nicht. In der Mitgliederversammlung (besser Vertretervollversammlung) hat der Vorstand eingeräumt, dass diverse Unzulänglichkeiten vorlagen. Diese hätten lange im Vorfeld ausgeräumt werden müssen. Jetzt stellt sich die Sachlage so dar, als habe der Vorstand bewusst den Lauf der Dinge verzögert um Keiko die Stimmrechte zu entziehen. Meiner Meinung nach würde ein Antrag des Keiko e.V. beim Amtsgericht auf Annullierung der Beschlüsse der Vertretervollversammlung Erfolg haben.

Tatsache ist, dass Keiko im Laufe des Jahres 2006 seine Mitglieder beim SRD gemeldet hat. Sollte die Meldung nicht ordnungsgemäß erfolgt sein, so ist es Aufgabe des Vorstandes auf Mängel hinzuweisen und eine Frist zur Ausräumung dieser zu setzen. Dies ist vorliegend offenkundig nicht geschehen. Vielmehr wurde Keiko e.V. anscheinend als Mitgliedsverein geführt. Dieser Umstand spricht gegen die Darstellung des Vorstands, dass Keiko e.V. seine Mitglieder nicht ordnungsgemäß gemeldet habe. Angebliche Unzulänglichkeiten bei der Meldung sind erst später im Vorfeld der Mitgliederversammlung bekannt geworden. Keiko e.V. konnte damit zu Recht davon ausgehen, dass alles ordnungsgemäß sei und der Verein entsprechend der gemeldeten Mitglieder, deren Beiträge ordnungsgemäß entrichtet waren, auch Vertreter zur Vertretervollversammlung entsenden durfte.

Eine etwaige Doppel-Mitgliedschaft in einem anderen Verein, der dem gleichen Verband angehört ist insoweit völlig gleichgültig und belanglos. Dies würde nur bedeuten, dass Verein A und Verein B über die Vertreter bei der Vertretervollversammlung bestimmte Mitglieder doppelt vertritt. Dies ist aber ein Problem, welches auch der LSB hat und der gewünschten Form der Beitragserhebung (Einzelmitgliedschaft der Mitglieder) geschuldet ist.

Entsprechend unserer Satzung (§ 12 Pkt. 5) ist für die Stimmrechte der gemeldete Mitgliederstand per 31.12. des Vorjahres - hier also 31.12.2006 maßgebend. Keiko hatte im Laufe des Jahres 2006 seine "neuen" Mitglieder, also die Alt-Mitglieder des SCB, gemeldet. Die Forderung nach einer Austrittserklärung oder einer entsprechenden Stellungnahme des SCB liegt neben der Sache, denn hier verkennt der Vorstand, dass einerseits sowohl Doppel-Mitgliedschaften in verschiedenen Vereinen (siehe oben), entsprechend unserer Satzung auch zusätzliche Stimmenrechte begründen andererseits aber auch wie in diesem Fall der SCB aufgrund seiner alten Mitglieder-Meldung Stimmrechte hat, während Keiko e.V. als Neu-Mitglied gleichfalls entsprechende Stimmrechte zustehen.

Durch o.g. Unzulänglichkeiten in der Bearbeitung der Mitgliedermeldung, die durch den Vorstand in Person von Tobias Pfahl auch eingestanden wurden, und eine falsche Interpretation der Satzung ist nun der Umstand eingetreten, dass Keiko die Stimmrechte unzulässigerweise im Rahmen der Mitgliederversammlung nicht zugestanden wurden. Diese Entscheidung ist zwar demokratisch durch die Vertretervollversammlung gefasst worden, widerspricht aber der Satzung. Damit sind die auf der Vertretervollversammlung gefassten Beschlüsse unwirksam.

In Anbetracht der Situation steht zu befürchten, dass Keiko e.V. - meines Erachtens auch zu Recht - die gefassten Beschlüsse der Vertretervollversammlung für unwirksam erklären lassen wird mit der Folge, dass die Vertretervollversammlung erneut einberufen werden muss.

Diese Situation hätte durch eine bessere Vorbereitung auf jeden Fall vermieden werden können und auch vermieden werden müssen, denn es ist Aufgabe des Vorstands die Geschicke des Verbands zu leiten und Gefahren jedweder Art abzuwenden. Was hätten wir uns denn vergeben, wenn wir Keiko die dem Verein zustehdenen Stimmrechte zugestanden hätten? Bei den herrschenden Mehrheitsverhältnissen - wohl überhaupt nichts. So hätten wir viel gewonnen, doch jetzt haben wir möglicherweise alles verloren.

Im Nachgang zur Vertretervollversammlung wurde Jan Gebhardt wegen seiner angeblichen Äußerungen ohne vorherige Anhörung vom Instructor-Kurs ausgeschlossen.

Ich darf vorausschicken: Jede Strafe, die der Verband verhängt, muss sich nach rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen richten. Hierzu bedarf es einer Anhörung des Betroffenen, einer Hörung der Zeugen und eine Prüfung der Aussagen. Da der Vorstand hier teilweise sogar selbst in die Sache involviert ist (es wurden angeblich Mitglieder des Vorstands persönlich angegriffen und beschimpft), so muss der Vorstand wegen Befangenheit das Verfahren unbeteiligten Dritten übertragen. All dies ist vorliegend nicht geschehen und schon allein deshalb ist diese Maßnahme nichtig.

Selbst das Argument, man habe in höchster Eile handeln müssen, und allein deshalb sei eine Anhörung unterblieben vermag hier nicht zu greifen. Der Ausschluss vom Instructor-Kurs ist eine sehr weitreichende Maßnahme, die für den Betroffenden auch finanzielle Konsequenzen hat.

Ich will nicht ausschließen, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren nicht möglicherweise ebenfalls zu diesem Ergebnis (Ausschluss vom Instructor-Training) hätte führen können, aber dies ist zunächst nebensächlich. Hier geht es zunächst nur um die Frage, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde oder nicht. Es steht für mich zweifelsfrei fest, dass der Verband eben weil er dies nicht getan hat, im Falle einer Klage unterliegen wird. Die Maßnahme wird ersatzlos aufgehoben, der Verband hat die Kosten des Verfahrens zu tragen und ist darüber hinaus Jan Gebhardt auch noch schadenersatzpflichtig.

Ich glaube, wir können alle unsere Kräfte mehr in die Förderung des Karate-Do stecken, denn nach Mitteln und Wegen zu suchen uns gegenseitig zu zerstören oder das Leben schwer zu machen. Gerade deshalb wäre es sinnvoll, diese Maßnahme aufzunehmen bzw. jetzt die Anhörung zeitnah durchzuführen und insbesondere zu prüfen ob diese Strafe in dieser Art gerechtfertigt ist oder man nicht evtl. zuvor eine ernste Ermahnung (Abmahnung) aussprechen müsste, um dem Betroffenen noch ein letztes Mal die Gelegenheit zu geben, sein Tun und Handeln zu ändern.

Ich empfehle dringend die bisherige Situation zu überdenken und das Handeln beider Seiten auf Korrektheit und Sachlichkeit zu überprüfen. Ich glaube, hier gibt es beiderseits große Defizite.

Wir sind ein kleiner Verband und haben es in unserer nun rund 15-jährigen Geschichte zu bereits 2 großen Spaltungen gebracht und stehen kurz davor uns weiter zu schwächen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies im Interesse des Verbands und des Karate-Do sein kann.

Stellen wir uns doch einmal alle ernsthaft die Frage: Warum will Keiko e.V. zu uns und geht nicht einfach in irgendeinen der vielen anderen Verbände. Hierfür gibt es sicherlich gute Gründe. Und genau diese sollten unser Ansatzpunkt für die Lösung des Problems sein.

Ganz gleich wer irgendwem gegenüber welche negativen oder abfälligen Bemerkungen in Bezug auf den Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder gemacht haben soll - wir sollten uns ab sofort der Sache selbst zuwenden und nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.

Ich darf hierzu vielleicht abschließend einen kurzen Satz zitieren, der wohl den Kern der Sache treffen dürfte: "Wer ein Problem lösen will, findet Wege. Wer ein Problem nicht lösen will, findet Gründe."

In diesem Sinne bitte ich um wohlwollende Prüfung und Berücksichtigung. Ich teile mit, dass ich dieses Schreiben sowohl an Thomas Kuhrt als auch an Keiko e.V. geschickt habe; andere Vereine erhalten dieses Schreiben von mir nicht, da ich denke, dass dieses Problem zunächst im kleinen Rahmen gelöst werden sollte.


16.04.: Betriebsprüfung | 17.04.: Frühjahrs-Ausfahrt