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29.10.: KINDER-PRÜFUNGEN
 

Kinder bis einschließlich 14 Jahren müssen jetzt Zwischenprüfungen ablegen.

Damit soll sichergestellt werden, dass diese die erforderliche Vorbereitungszeit zwischen den einzelnen Prüfungen ausfüllen. Gerade bei Kindern sind die erforderliche Koordination der Bewegung, Kraft und Körperspannung schwieriger zu entwickeln. Dies spielt jedoch gerade bei den höheren Kyu-Prüfungen eine immer stärkere Rolle.

Deshalb wird ein Streifensystem auf dem Gürtel (Obi). Die Streifen kennzeichnen den Leistungsstand innerhalb der Graduierung bzw. die Anzahl der abgelegten Zwischenprüfungen. Ob die Schüler diese Streifen auf ihrem Gürtel tatsächlich anbringen, ist freigestellt. Vorgeschrieben sind je voller Stufe 3 Zwischenprüfungen, wobei die 3. Zwischenprüfung bei besonders herausragender Leistung auch als vollwertige Kyu-Prüfung anerkannt werden kann.

Alle B-Grade entsprechen in diesem Prüfungssystem der 2. Zwischenprüfung (= 2 Gürtelstreifen).

Ab dem Braungurt entfällt das Streifensystem. Bei der Prüfung zum Braungurt soll der Schüler mindestens 14 Jahre alt sein. Ab diesem Bereich ist das bisherige System der B-Grade verbindlich.


29.10.: Kampfrichterausbildung | 24.10.: Die Resultate