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VERJÄHRUNGSFRIST, GEWÄHRLEISTUNG
 

Gem. BGB beträgt die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre. Trifft dies auch für Vereine zu, oder werden diese nach dem HGB behandelt? (Anm.: Es handelt sich hierbei um einen Verein mit eigenem Wirtschaftsbetrieb).
Wie verhält es sich, wenn im Vertrag von einer 12monatigen Gewährleistung die Rede ist?



 

Warum sollten für Vereine andere Regeln gelten?

Bei Verträgen mit Gewerbetreibenden können gem. HGB andere Absprachen getroffen werden; in Bezug auf private Endverbraucher gibt es keine Ausnahmen.


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