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VORSTANDSWAHLEN, UNGÜLTIGE STIMMEN
 

Auf der jährlichen Mitgliederversammlung unseres Kindergarten Vereins wurde der Vorstand neu gewählt: 1. Vorsitzender (14;12;2 Enthaltungen), 2. Vorsitzender (einstimmig), Schatzmeister (16:11:1 Enthaltungen) und Schriftführer (einstimmig).
Nachträglich stellte sich nun heraus, dass gemäß Satzung nur 26 Mitglieder (statt der jeweils 28 abgegebenen Stimmen) stimmberechtigt waren. Die Wahl wurde angefochten. Der alte Vorstand will nun nur die Wahl zum 1. Vorsitzenden wiederholen (weil hier die Entscheidung gerade 2 Stimmen waren); Teile der Mitglieder fordern eine komplette Neuwahl. Was ist richtig ? Ist die Wahl komplett nichtig, oder kann tatsächlich wegen einem "minderschweren" Formfehler nur ein Teil der Wahl wiederholt werden ??



 

Ich nehme einmal an, dass derjenige gewählt ist, der die Mehrzahl der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Aus Vereinfachungsgründen würde ich sagen - lasst uns nur den Vorsitzenden neu wählen...

Ich meine, dass dieser Fehler nicht dazu führt, dass die gesamte Wahl nichtig ist und man nur die Wahl wiederholt, deren Ergebnis angezweifelt wird.

Allerdings ist zu bedenken, dass wenn der Vorsitzende nicht bestätigt wird, dieser Posten neu zu besetzen ist und eine Neuwahl erforderlich macht. Doch bekanntlich kann nicht jeder mit jedem, so dass nicht auszuschließen ist, dass auch weitere Vorstandsmitglieder ihr Amt niederlegen wollen.

Die Wahl in ein Vorstandsamt ist immer ein zweiseitiger Vertrag: Die Wahl auf der einen Seite und die Annahme des Amtes auf der anderen. Wenn nun nur ein Vorstandsamt neu gewählt wird und jemand diese Aufgabe übernimmt, mit dem die anderen nicht können oder wollen, dann verschließt man durch eine vereinfachte Neuwahl (nur Wahl des Vorsitzenden) den bisher gewählten Vorstandsmitgliedern die Möglichkeit, die Annahme der Wahl zu überdenken und eine Amtsniederlegung "zur Unzeit" ist rechtlich nicht möglich.

Es wäre daher wohl besser, den gesamten Vorstand erneut zu wählen - auch wenn dies einigen nicht gefällt. Es gibt zu viele Unwägbarkeiten und Pros und Kontras, zumal der Vorsitzende wie auch der Schatzmeister nicht ganz umumstritten zu sein scheinen.


 

In Ergänzung zu meinem Beitrag / Anfrage möchte ich noch sagen: sowohl für den 1. Vorsitzenden als auch für den Schatzmeister gab es 2 Kanidaten; gewählt wurde jeweils "nicht der Vorschlag des alten Vorstandes" sondern von den Eltern vorgeschlagene Kanidaten... also ein überraschendes Ergebnis ..
Ist es nicht so, das ein mögliches anderes Ergebnis beim 1. Vorsitzenden auch die nachfolgende Wahl des Schatzmeisters hätte beeinflussen können ??? Und von daher zumindestens auch der Schatzmeister neu gewählt werden müsste ???
Wie erwähnt, das Ergebnis der Wahl hat quasi zur Spaltung in 2 Lager geführt und wenn schon ein Formfehler festgestellt wurde so ist die Frage: was ist JURISTISCH richtig: das eine Lager will nur einen Teil der Wahl wiederholen, das andere Lager möchte eine gesamte Neuwahl.



 

Man kann jede Wahl sowohl einzeln als auch als Gesamtheit betrachten. Ich selbst darf hier jedoch aus rechtlichen Gründen keine Rechts-Beratung durchführen.

Unumstößlich bleibt letztlich die Tatsache, dass bei allen Wahlen Personen mitgestimmt haben, die überhaupt kein Stimmrecht besaßen. Können deren Stimmen bei den jeweiligen Kandidaten abgezogen werden, lässt sich die Wahl nachträglich noch legitimieren. Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgte oder aber die einzelnen Stimmen nicht mehr zweifelsfrei nachvollzogen werden können, wird sich eine Neuwahl zumindest der zweifelhaften Vorstandsämter nicht umgehen lassen.

Um jedoch jeglichen Einwänden begegnen zu können wäre es wohl am Besten, wenn die Wahlen insgesamt zu allen Vorstandsämtern wiederholt werden.


 

Vielen Dank ... Die Info's entsprechen meinem "Rechtsgefühl". Leider mauert der Vorstand und sperrt sich bis dato gegen eine neue Komplettwahl.

Und dies obwohl nun weitere Vorwürfe bzgl. nicht satzungsgemäße Verwendung von Vereinsmitteln ("Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins") - der alte Vorstand hat sich aber gegenseitig kleine Geschenke(gutscheine), zwar wertmäßig immer unter 100€, gemacht. In der Summe ist das nichts weltbewegendes, wenn man bedenkt wieviel private Zeit hier investiert wurde, aber bei den bereits sehr verhärteten Fronten ist das ein weiteres i-Tüpfelchen und eine Schlichtung scheint nicht in Sicht.
Zur Zeit sieht es so aus als das ein Teil der Elternschaft juristische Mittel einlegen wird, obwohl eigentlich keiner es so recht will, denn Prozesse dauern sehr lange, inzwischen herrscht Rechtsunsicherheit und dem eingentlichen Zweck des Vereins, nämlich der Führung eines Kindergarten ist es auch nicht besonders dienlich.

Nunja bleibt abzwarten ob bis zum 30.3.04 (außerordentliche Mitgliederversammlung) noch eine Veränderung eintritt.
Ich denke ja auch mit einer kompletten Neuwahl, ideal mit neuen Kanidaten, wäre der Sache geholfen.



 

Nun, ein langwieriger Prozess würde sich nicht ergeben. Es genügt ein Schreiben an das zuständige Vereinsregistergericht, in dem die Formmängel in der Wahl dargelegt und die Rechtmäßigkeit der Wahl angefochten wird.

Das Registergericht wird dann in eigener Verwantwortung entscheiden, ob die Wahl als gültig oder ungültig anerkannt wird. In letzterem Fall wird das Gericht seinerseits zur Durchführung einer Neuwahl auffordern.

Einfacher ist es jedoch, wenn der Verein von sich aus Neuwahlen durchführt.

Was die "Vorteilsnahme" betrifft: Diese könnte u.U. die Gemeinnützigkeit des Vereins insgesamt gefährden und sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es wäre anzuraten hier wirklich eingehend zu prüfen, ob dies noch im Rahmen ist. Die Finanzverwaltung sieht für gewöhnlich Zuwendungen bis zu einem Betrag von 30 EUR als unschädlich an; darüber werden Zuwendungen nur aus besonderen Anlässen (z.B. runder Geburtstag, Vereinsmitgliedschafts-Jubiläum etc.) anerkannt und dass auch nur dann, wenn sie als "angemessen" anzusehen sind.


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