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AMTSNIEDERLEGUNG DES VORSTANDS
 

Unser Problem, wozu ich noch keine Lösung gefunden habe.

Wie sind ein eingetragener gemeinnütziger Sportverein.

Auf der Hauptversammlung ist der 1. Vorsitzende kurzfristig zurückgetreten.

Es ließ sich kein Mitglied finden, das diese Position ausfüllt. Daher haben wir einen neuen Termin zur Mitgliederversammlung anberaumt.

Frage: Was passiert, wenn der Verein keinen 1. Vorsitzenden mehr hat??
obwohl in der Satzung diese Position vorgeschrieben ist.



 

Der Verein muss einen Vorstand haben, da der Verein als nicht persönliche Person nicht für sich selbst handeln kann. Nur der Vorstand kann den Verein nach außen vertreten.

Wenn der erste Vorsitzende zurückgetreten ist, muss schnellstmöglich ein Nachfolger gewählt werden.

Bis dahin müssen dann die übrigen Vorstandsmitglieder seine Aufgaben mit übernehmen.
Zu prüfen ist weiterhin die Vertretungsregelegung in der Satzung:

Kann jedes Vorstandsmitglied allein vertreten, der Vorstand nur gemeinsam, zwei Vorstandsmitgleider gemeinsam, nur zusammen mit dem Vorsitzenden ...

Je nachdem kann es sich erforderlich machen, sofort einen neuen Vorsitzenden zu wählen. Wird keiner gefunden, muss notfalls über das Amtsgericht (Vereinsregister) die Bestellung eines Not-Vorstands beantragt werden.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass ein Rücktritt zur Unzeit (ohne äußerst triftige Gründe) nicht zulässig und damit unwirksam ist. In diesem Fall müsste der alte erste Vorsitzende zumindest für eine gewisse Übergangszeit die Amtsgeschäfte fortführen bis ein Nachfolger gefunden wurde, wobei dies natürlich auch nicht unangemessen lange dauern darf.


Ehrenvorsitzender | Übungsleiterlizenz, LSB