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HAFTUNG FÜR SPORTVERLETZUNGEN
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben bereits einen Förderverein für Kinder gegründet und möchten einen neuen Verein gründen. Wir haben eine Fußballmannschaft, die "Kickers for Kids" ins Leben gerufen und haben dazu ein paar Fragen:

Wie ist die Haftung seitens des Vereines? Muß er versichert sein bei Sportverletzungen, oder kann er in der Satzung festlegen, dass der Verein bei Unfällen während eines Spieles keine Haftung übernimmt ?

Wir spielen gegen andere Wohltätigkeitsmannschaften und in keiner Liga. Die Einnahmen der Spiele werden für gemeinnützige Zwecke verwendet.

Für Ihre Hilfe wären wir Ihnen dankbar.



 

Zivilrechtlich muss der Verein nicht versichert sein, allerdings ist dies dringend anzuraten. Wenn der Verein im Landessportbund Mitglied ist, ist der Verein bereits über eine Subsidiär-Versicherung (Haftpflicht und Unfall) minimal abgesichert.

Sie können einen Haftungsausschluss in Ihrer Satzung aufnehmen, gleichwohl mögen Sie bitte bedenken, dass die Vorstände, Übungsleiter bzw. der Verein ungeachtet dessen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz immer haften. Bei leichtem Vorsatz sieht das Gesetz ohnehin keine Sanktionen vor. Wie Sie das Geld zu verwenden beabsichtigen, hat für die Beurteilung einer Schuldfrage bei auftretenden Verletzungen absolut keine Bedeutung. Es werden hier nur die objektiven Tatumstände berücksichtigt. Auch mögen Sie bitte berücksichtigen, dass aufgrund eines falschen Trainings mitunter auch späte Regressansprüche an den Verein bzw. die Trainer gestellt werden könnten. Beugen Sie dem vor und werden Sie Mitglied im Landessportbund, dann sind Sie wenigstens minimal abgesichert oder schließen Sie für Ihren Verein direkt eine Unfall- und Haftplicht-Versicherung ab.


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