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VORSTÄNDE ALS ARBEITNEHMER
 

Wir sind ein gemeinnütziger e. V. für Menschen mit geistiger Behinderung. Meine Frage lautet: Kann ein Vorstandsmitglied des Vereins gleichzeitig die Funktion eines leitenden Angestellen/Geschäftsführers einer Tochter-gGmbH des Vereins ausüben? Und wenn wenn ja, in welchem Stundenumfang?


 

Es gibt m.E. nichts, was gegen die Übernahme einer Funktion als leitender Angestellter spricht. Problematisch wäre ggf. das Selbstkontrahierungsverbot, d.h. dass das Vorstandsmitglied keine Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen kann - also insbesondere nicht den Arbeitsvertrag.

Desweiteren könnten in der Praxis Interessenkonflikte auftreten.

Wenn dies für Sie kein Problem darstellt, dann kann natürlich ein Vorstandsmitglied auch als leitender Angestellter eine Tochter-GmbH tätig werden.

Bezüglich des Arbeitsumfangs gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.


Satzungsmängel | Haftungsausschluss des Vereins