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MAHNVERFAHREN
 

Die im November leider wieder erforderlich gewordenen Mahnungen lassen leider wieder einmal erkennen, dass sich eine große Zahl der Vereinsmitglieder ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ausreichend nachkommt. Insgesamt mussten 37 Mahnungen erstellt werden (39 Prozent aller Mitglieder), wobei ausstehende Beträge von insgesamt 3.571,60 DM eingefordert wurden (d.h. je angemahntes Mitglied durchschnittlich 96,- DM). Dieses Geld wird vom Verein dringend benötigt. Obwohl der Vorstand zur Verbesserung der Zahlungsmoral ab 01.07.1999 die Einführung eines "Reuegeldes" von 10,00 DM für Beitragsrückstände beschlossen hat, so waren dennoch immerhin 24 Mitglieder mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand.

Einige Mitglieder haben auch trotz häufiger Erinnerung an Änderung der Beitragssätze noch immer die alten Monatsbeiträge überwiesen - alles Umstände, die leider dazu führten, dass Mahnungen erforderlich wurden.

Allein 2.125,- DM Beitragsrückstände (die noch nicht abgebuchten Mitgliedsbeiträge des 2. Halbjahres ausgenommen) ist einfach zu viel! Jedes unserer Mitglieder nimmt die Leistungen des Vereins gern in Anspruch und erwartet auch zu Recht ein gutes Training - aber wie kann ich denn immer nur fordern, ohne meinen eigenen Verpflichtungen nach zu kommen? Allein an Reuegeld, Mahn- und Nachgebühren sind durch die säumigen Beitragszahlungen jetzt 477,50 DM zusätzlich zu entrichten. Zwar kann der Verein über diese zusätzliche Einnahmequelle froh sein, jedoch sind mit dem Erstellen der Mahnungen viele Mühen und Anstrengungen verbunden. Es wäre weitaus schöner, wenn wir künftig auf das Versenden von Mahnungen verzichten könnten.

Der Vorstand ist sich darüber einig, dass die Erhebung des Reuegeldes, die in diesem Jahr noch relativ großzügig gehandhabt wurde, künftig so streng angewendet werden wird, wie es die Beitragsordnung vorsieht. Das heißt, jedes Mitglied, das mit seiner Beitragszahlung in Verzug gerät - und sei es auch nur mit einem einzigen Monatsbeitrag - wird im Falle einer durch den Verein notwendig werdenden Mahnung mit einem Reuegeld von 10,00 DM bedacht werden, wobei zusätzlich auch Mahngebühren zu entrichten sind. - Übrigens: Reuegeld, Mahngebühren und Nachgebühren sind in der Beitragsordnung verbindlich festgelegt und nicht abdingbar, d.h. es handelt sich hierbei um Leistungen die der Verein aufgrund von erlassenen Ordnungen erhebt, zu deren Einhaltung und Beachtung sich die Mitglieder beim Eintritt in den Verein verpflichtet haben, und die beglichen werden müssen.


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