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HALLENNUTZUNG
 

Die Stadt Bad Liebenwerda hat für ihre Sportanlagen eine für alle Vereine verbindliche Nutzungsordnung erlassen, deren Einhaltung durch jeden Nutzer (Verein) gewährleistet werden muss, will er nicht der Nutzungserlaubnis verlustig gehen.

Ich möchte hier nur die wichtigsten Punkte herausgreifen, die man meines Erachtens wissen sollte bzw. die durch Euch künftig stärker beachtet werden sollten.

Grundsätzlich sind die Sportanlagen während der Ferien geschlossen. Aufgrund von Ausnahmegenehmigungen der Stadtverwaltung können diese jedoch auch weiter genutzt werden, wobei aber die Heizung in den Wintermonaten auf Frostfrei gestellt werden wird; auch warmes Wasser wird nur mit Einschränkung verfügbar sein.

Die Stadt behält sich vor, eine erteilte Nutzungsgenehmigung bei unzureichendem Besuch der Übungsstunden (weniger als 10 Teilnehmer) zu widerrufen.

Verantwortliche Übungsleiter sollten mindestens 18 Jahre alt sein (Ausnahmen möglich). Ohne einen Übungsleiter ist das Betreten der Sportanlagen untersagt. Der Übungsleiter hat sich vor Beginn des Trainings vom ordnungsgemäßen Zustand der Sportanlage zu überzeugen. Auftretende Mängel / Schäden sind durch Einwurf eines Zettels im Hausbriefkasten zu melden.

Die Turnhallen dürfen nur in Turnkleidung und nur mit sauberen Turnschuhen (Sohle abriebfest) betreten werden. Mit Sportschuhen, die auch außerhalb der Sporthalle getragen werden, darf die Halle nicht betreten werden. Das Betreten von Hausanschluss- und Technikräumen ist untersagt.

Das Einstellen von Fahrrädern und Motorrädern ist weder in der Halle noch in den Nebenräumen erlaubt.

Wasch- und Duschanlagen dürfen nur von Trainings- und Wettkampfteilnehmern benutzt werden. Die entsprechenden Räumlichkeiten sind grundsätzlich nur mit Badesandalen oder barfuß zu betreten.

In der gesamten Sporthalle ist das Rauchen und Konsumieren von alkoholischen Getränken untersagt, soweit die Stadtverwaltung für bestimmte Veranstaltungen keine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Die Vereine als Nutzer haften der Stadt für alle vorsätzlich oder fahrlässig entstandenen Schäden.

Benutzer können bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Nutzungsordnung von der weiteren Nutzung der Sportanlagen ausgeschlossen werden.

In Anbetracht der Tatsache, dass unter Umständen der gesamte Trainingsbetrieb eingestellt werden muss, bittet der Vorstand jedes Mitglied die hier genannten Punkte zu beachten.Insbesondere sind auch die Eingangstüren zu schließen. Gerade dienstags muss ich immer wieder feststellen, dass die Türen sperrangelweit offen stehen. Ich glaube, es dürfte mit verhältnismäßig geringer Mühe verbunden sein, die Türen hinter sich zu schließen, um die Wärme in den Räumlichkeiten zu halten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr zu Hause auch die Türen offen stehen lasst und das in dieser Jahreszeit!


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