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MAHNVERFAHREN
 

Aus aktuellem Anlaß möchte ich das für diese Ausgabe vorgesehene Thema der Neuerungen in der Beitragsordnung auf die nächste Ausgabe verschieben und mich statt dessen einem aktuellen Thema, dem Mahnverfahren im Verein zuwenden.

Die Beiträge sind quartalsweise im Voraus also jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. zu entrichten. Wer eine Mahnung erhält ist also mindestens schon seit 3 Monaten im Verzug!

Der Verein mahnt säumige Beitragszahler zweimal jährlich zum 30.06. und 31.12. an. Das Mitglied hat sodann zwei Wochen Zeit, den Rückstand auszugleichen. Dabei werden pro Mahnung Mahnkosten i.H.v. 2,00 DM erhoben. Im Falle einer notwendig werdenden 2. Mahnung werden zusätzlich Nachgebühren i.H.v. 10% auf die fällige Hauptschuld berechnet und das Mitglied hat nochmals zwei Wochen Zeit, den Betrag zu begleichen. Wer auch diesen Termin versäumt, muß sich damit abfinden, daß der Fall einem Rechtsanwalt übergeben wird, der sodann das gerichtliche Mahnverfahren einleitet (zusätzliche Kosten ca. 75,00 DM).

Vielleicht hat ja der eine oder andere von euch schon mal ein Schreiben vom Verein bekommen, auf dem rechts oben groß "Mahnung" draufsteht. Wer regelmäßig zum Training kommt und die Beitragszahlung "einfach nur so" vergessen hat, wird sich über diese Mahnung nicht weiter aufregen, man bezahlt und gut ist's.

Anders aber diejenigen, die schon eine Weile nicht mehr zum Training gekommen sind. Da habe ich zum Beispiel Anrufe von aufgebrachten Eltern erhalten: "Meine Kinder kommen doch schon seit ... nicht mehr zum Training und jetzt erhalte ich von Ihnen gleich eine Mahnung da sind Sie schnell, das ist doch gänzlich unüblich... Solche Methoden, nein, einen derartigen Verein kann man nicht weiterempfehlen..." oder "Mein Junge ist doch schon seit ... nicht mehr beim Training. Wieso soll er da jetzt bezahlen?"

Bei einigen dieser Anrufe habe ich mich gefragt, wo manche Menschen leben. Mit dem Aufnahmeantrag schließen sie einen Vertrag ab, in dem sie sich u.a. zu monatlichen Beitragszahlungen verpflichten, während sich der Verein seinerseits verpflichtet, Karate zu vermitteln. Wer nicht zum Training kommt und die vom Verein angebotene Leistung nicht in Anspruch nimmt, ist selber schuld.

Alle sind mit der Aufnahmebestätigung auch über die Modalitäten eines Vereinsaustritts informiert worden. Wer den "Vertrag" mit dem Verein nicht schriftlich kündigt, bleibt Mitglied mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten und muß bezahlen, auch wenn er die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Der Vorstand kann schließlich niemanden nur aufgrund der Tatsache, daß er nicht mehr zum Training kommt, aus dem Verein auszuschließen ...

Dann bleiben da noch "diese Methoden", mit denen sich manche überhaupt nicht abfinden können; man schickt ja schließlich nicht gleich eine Mahnung... In Verzug setzen müssen wir die Beitragsschuldner nicht erst durch eine Zahlungserinnerung, da der Zahlungszeitpunkt in Satzung und Beitragsordnung festgeschrieben ist. Somit ist eine Mahnung rein rechtlich gesehen sofort zulässig (§ 284 Abs. 2 BGB) und bedeutet für uns auch den geringsten Arbeitsaufwand.

Das Schlimmste ist aber nach Auffassung einiger Leute, daß der Verein auch noch so unverschämt ist, gleich bei der ersten Mahnung, Mahnkosten i.H.v. 2,00 DM für Porto- und Verwaltungskosten zu erheben und für den Fall einer zweiten Mahnung neben den Mahnkosten zusätzlich Nachgebühren i.H.v. 10 v.H. der fälligen Hauptschuld ankündigt.

Aber betrachten wir das Ganze einmal realistisch: Das Gericht akzeptiert ohne Nachweis Mahnkosten von 4,00 DM pro Mahnung. Wollte man den Beitragsschuldnern die tatsächlichen Kosten für eine einzige Mahnung in Rechnung stellen, so dürfte es noch teurer werden. Für mich stellt sich aber ganz allgemein die Frage: Warum sollen jene, die ihre Beiträge pünktlich bezahlen, dafür auch noch dadurch "bestraft" werden, daß sie die Kosten des Mahnverfahrens indirekt tragen müssen? Wer Fehler macht, Versäumnisse begeht, muß dafür auch gerade stehen.

Es sei mir abschließend noch eine Bemerkung gestattet. Sinn und Zweck unseres Vereins ist nicht etwa der Aufbau einer Vereinsbürokratie, das Schreiben von Mahnungen etc., sondern vielmehr die Ausübung und Förderung von Karate-Do. Daher betrachte ich die Führung der Vereinsgeschäfte sozusagen als "notwendiges Übel", mit dem ich so gut wie möglich lebe. An erster Stelle steht für mich Karate. Daher appelliere ich an alle Mitglieder, durch pünktliche Beitragszahlung dem Vorstand die Arbeit so weit als möglich zu erleichtern, damit wir uns voll dem eigentlichen Zweck unseres Vereins widmen können, dem KARATE-DO!


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