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ÄNDERUNGEN
 



Fahrtkostenersatz


Der Vorstand hat beschlossen, den Fahrtkostenersatz für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anzuheben und damit einen Ausgleich zwischen der bis dato sehr ungleichen und vielleicht sogar ungerechten Regelung zum Fahrtkostenersatz für die Benutzung eines Kfz zu schaffen.

Der Fahrtkostenzuschuß wurde von einem Drittel auf drei Viertel des Fahrpreises angehoben. Dies gilt insbesondere für allgemeine Lehrgangskostenzuschüsse. Mitglieder des Vorstandes, der Revisionskommission sowie im Auftrag dieser Gremien tätig werdende Personen und Übungsleiter erhalten künftig den vollen Fahrpreis erstattet.



Honorare für die Vereinszeitung


Honorare für die Vereinszeitung

Die wohl umfassendste Reform hat der Vorstand in diesem Bereich (wenn auch unter Vorbehalt) beschlossen. Sämtliche Vergütungen wurden zum Teil sehr stark angehoben. Der Vorstand erhofft sich durch diese Neuregelung eine verstärkte Mitarbeit der übrigen Vereinsmitglieder an der Vereinszeitung, damit diese attraktiver und wirklich zu einer Zeitung des Vereins avanciert, die von seinen Mitgliedern mitgestaltet wird.

Die allgemeinen Unkostenvergütungen für das Layout und den Redaktionellen Teil der Zeitung wurden von bisher 2,00 DM bzw. 15,00 DM um das Doppelte - also auf 4,00 bzw. 30,00 DM angehoben. Diese Regelung ist jedoch ebenso wie alle anderen Regelungen von der Kostenentwicklung im Verein abhängig. Sie soll vorläufig erst einmal nur für die Dauer eines halben Jahres bestehen bleiben. Nach Ablauf dieser Frist wird der Vorstand in Anbetracht der Kostensituation des Vereins darüber entscheiden, ob die Regelung beibehalten oder durch eine neue ersetzt wird.

Die Vergütungen für Artikel wurden gleichfalls drastisch erhöht. Dies sieht im Einzelnen wie folgt aus: Für Artikel bis 300 Worte (mindestens 100) gibt es künftig statt 1,50 DM immerhin 5,00 DM, für 300 bis 700 Worte statt bisher 2,50 DM künftig 10,00 DM, bei 700 bis 1500 Worten statt 4,00 DM schon 15,00 DM und für mehr als 1500 Worte gibt es künftig 15,00 DM mehr - nämlich 20,00 DM. Wir hoffen, daß diese doch relativ hohen Vergütungen dazu beitragen werden, daß sich in Zukunft weit mehr Vereinsmitglieder für die Zeitung engagieren werden. Sollte dies nicht eintreten, wird der Vorstand voraussichtlich erneut über eine Reform beraten, die dann aber wahrscheinlich eine Senkung der Vergütungen zur Folge haben wird. Nutzt also bitte diese Möglichkeit, euer Taschengeld aufzubessern und die Vereinszeitung in ihrer jetzigen Form zu erhalten und vielleicht sogar noch zu verbessern!

Einen kleinen Wermutstropfen gibt es aber dennoch bei aller Euphorie ob dieser Änderungen. Wenn ihr die Artikel nämlich nicht auf einer Computerdiskette abgeben könnt, müssen wir leider eure Vergütungen etwas kürzen und zwar für handgeschriebene Texte um 20 v.H. (d.h. um jeweils 1,00 DM, 2,00 DM, 3,00 DM bzw. 4,00 DM - je nach Anzahl der Worte). Sind eure Vorlagen zumindest mit Maschine geschrieben fahrt ihr schon etwas besser. Auch hier werden die Vergütungen zwar etwas gekürzt aber nicht ganz so stark. Das Einscannen einer Seite Text kostet nämlich 1,00 DM. Dieser Betrag wird sodann von eurer Unkostenvergütung abgezogen, die aber trotz alledem auch dann noch recht hoch ist wie ich meine.

Eine letzte Änderung in diesem Bereich betrifft das Einscannen von Fotos, Bildern und Textvorlagen. Auch hier wurden die bisherigen Beträge erhöht. So gibt es künftig für Fotos und Bilder eine Pauschale von 0,50 DM pro Scann-Vorgang (inklusive eventuell notwendig werdender Nachbearbeitungen) und für das Einlesen von Textvorlagen eine Pauschale von 1,00 DM je Seite (inklusive Texterkennung).



Ralph P. Görlach


Meckerecke | Beitragsschulden