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MAHNUNG
 

Erstmalig hat der Verein das Mahnverfahren selbst in die Hand genommen und beim Amtsgericht Bad Liebenwerda für drei ehemalige Mitglieder den Erlaß eines gerichtlichen Mahnbescheides beantragt.

Dieser Antrag kostet zur bei Beitragsrückständen geringer Höhe 22,50 DM zuzüglich weiterer Auslagen und Kosten des Vereins. So kommen zu den eigentlichen Rückständen schnell weitere 40 - 50 DM hinzu, die gezahlt werden müssen, will man das Einschalten des Gerichtsvollziehers vermeiden, der seinerseits ebenfalls wieder weitere Gebühren verlangt.

Im Falle eines Widerspruchs (der in einer so klaren Sache wie der Frage der Beitragsrückstände eigentlich zwecklos ist, kann man nicht die Zahlung nachweisen) kommen gleich noch einmal 122,50 DM Gerichtskosten oben drauf. Hierdurch kann sich ein offener Betrag von 100,00 DM schnell auf das drei- bis vierfache vergrößern.


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