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VERLEUMNDUNG
 

Ein aus unserem verein ausgetretenes Mitglied verleumdet mich in übelster Weise, indem er Behauptungen aufstellt, wie ich hätte ihn verleumdet, ich bin hinterlistig und falsch und Titel und Positionen sind mein Ein und Alles. Oder ich habe gezielt gegen ihn gearbeitet usw. - jetzt schickt er verleumderische e-mails an meine Sportkameraden. Muß ich mir das bieten lassen?


 

Eine Zivilklage führt möglicherweise dazu, dass der Beleidiger Ihnen eine Entschädigung wegen "Ehrverletzung" zahlen muss. Besser wird das Verhältnis dadurch aber letztlich auch nicht. Was man vielleicht erreicht ist, dass er in der künftig vorsichtiger mit seinen Äußerungen sein wird. Je nach Natur wird er möglicherweise aber im Geheimen alles tun, um Ihnen weiter zu schaden (nach dem Motto: jetzt erst recht).

Wenn Sie erreichen wollen, dass er bestimmte Dinge nicht mehr behauptet, weil diese unwahr sind, müssten Sie gegen den Betreffenden eine Verleumdungsklage einreichen.

Sie müssen nicht abwarten, bis im Verein alle Rechtsbehlfe abgearbeitet sind, obgleich dies ratsam wäre.

Bevor die Richter die rechtliche Zulässigkeit des Ausschlusses bewerten, wird zunächst das formal richtige Zustandekommen desselben geprüft. Wenn bereits hier Mängel festgestellt werden, ist alles andere für das Verfahren bedeutungslos, da dann der Ausschlussbeschluss bereits deshalb aufgehoben wird.

Eine Frage sollten Sie sich jedoch vor Klageeinreichung stellen: Ist es ratsam weiter freiwillig in einer Vereinigung zu verbleiben, die einen nicht haben will, wo man allein gegen die Vorstandschaft kämpft? Dies ist wahrlich kein leichtes Brot... Aber vermutlich haben Sie ja gute Gründe dafür.


 

Eine Zivilklage führt möglicherweise dazu, dass der Beleidiger Ihnen eine Entschädigung wegen "Ehrverletzung" zahlen muss. Besser wird das Verhältnis dadurch aber letztlich auch nicht. Was man vielleicht erreicht ist, dass er in der künftig vorsichtiger mit seinen Äußerungen sein wird. Je nach Natur wird er möglicherweise aber im Geheimen alles tun, um Ihnen weiter zu schaden (nach dem Motto: jetzt erst recht).

Wenn Sie erreichen wollen, dass er bestimmte Dinge nicht mehr behauptet, weil diese unwahr sind, müssten Sie gegen den Betreffenden eine Verleumdungsklage einreichen.

Sie müssen nicht abwarten, bis im Verein alle Rechtsbehlfe abgearbeitet sind, obgleich dies ratsam wäre.

Bevor die Richter die rechtliche Zulässigkeit des Ausschlusses bewerten, wird zunächst das formal richtige Zustandekommen desselben geprüft. Wenn bereits hier Mängel festgestellt werden, ist alles andere für das Verfahren bedeutungslos, da dann der Ausschlussbeschluss bereits deshalb aufgehoben wird.

Eine Frage sollten Sie sich jedoch vor Klageeinreichung stellen: Ist es ratsam weiter freiwillig in einer Vereinigung zu verbleiben, die einen nicht haben will, wo man allein gegen die Vorstandschaft kämpft? Dies ist wahrlich kein leichtes Brot... Aber vermutlich haben Sie ja gute Gründe dafür.


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