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ENTLASTUNG DES VORSTANDS
 

Muss eine Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes neu einberufen werden, wenn der Vorstand einstimmig mit den anwesenden Mitgliedern entlastet wurde, jedoch durch nichtanwesende Kassenprüfer die Ordentlichkeit der Kasse bestätigte wurde?


 

Ich sehe keine Notwendigkeit, eine Mitgliederversammlung neu einzuberufen, zumal die Entlastung des Vorstands ohnehin nur eine Formsache ohne weiter reichende rechtliche Konsequenzen ist.


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