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JUGENDGRUPPE
 

In unserem gemeinnützigem Verein verwaltet die Jugend unser Vereinsheim, sprich ist für den Verkauf von Getränken (nur an Mitglieder) zuständig. Durch verschiedene Veranstaltung stossen wir (der Gesamtverein inkl. Jugend) nun an die gesetzlichen Freibeträge die für gemeinnützige Vereine gelten. Nun würden wir diese gern "verdoppeln" in dem wir für unserer Jugendgruppe eine eigene Steuernummer / Gemeinnützigkeit beantragen. Hat schon mal jemand hier Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht? Für Inf0s wäre ich sehr dankbar.


 

Selbstverständlich können Sie eine eigene Steuernummer beantragen - nur müssen Sie dann auch einen eigenen Verein gründen.

Für unselbständige "Sektionen" oder "Abteilungen" gibt es keine neue Steuernummer.

Ob Sie nun einen eingetragenen Verein gründen oder einen nicht eingetragenen Verein ist für das Finanzamt unbeachtlich. Sie müssen in jedem Fall eine Satzung vorlegen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei Gründung eines eigenen Vereins natürlich auch ein Mehr an Verwaltungsaufwand haben. Es sollte sorgfältig abgewogen werden, ob sich dies auch lohnt.


Aufwandsentschädigung | Übungsleiterpauschbetrag