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ÜBUNGSLEITERPAUSCHBETRAG
 

Meine Frage betrifft die Übungsleiterpauschale.
Ich bin Schatzmeister in einer eingetragenen, gemeinnützigen Rettungsorganisation. Unsere Ausbilder betätigen sich bei der Ausbildung für unsere Mitglieder in den Bereichen Technik, Erste Hilfe, Schwimmen, Sport usw. Es werden aber auch öffentliche EH-Kurse angeboten. Meine Frage ist nun ob diesen Ausbildern pauschal die Übungsleiterpauschale oder ein Teil davon ausgezahlt werden kann oder ob da ein regelrechter Vertrag gemacht werden muss. Es geht mir hier hauptsächlich darum das diese Vorgehensweise nicht vom Finanzamt "bemängelt" werden kann und eventuell die Gemeinützigkeit gefährdet.



 

Das Finanzamt wird Ihnen gegenüber nichts bemängeln, so lange die ausgezahlten Entschädigungen als "angemessen" anzusehen sind.

Bleiben die gezahlten Entschädigungen zudem unterhalb den gesetzlichen Freibeträgen, so ist seitens des Finanzamts nichts zu befürchten.

Nähere Ausführungen zum Thema finden Sie auch hier:
Steuerliche Freibeträge für bestimmte Tätigkeiten

Grundsätzlich ist der Verein für die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verantwortlich; um jedoch ganz auf Nummer Sicher zu gehen, kann es empfehlenswert sein, wenn Sie einen Vertrag dahingehend abschließen, dass der Übungsleiter für die Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich ist. Schließen Sie einen "Freien Mitarbeitervertrag" ab. In diesem Fall dürfen Sie jedoch keine Vorschriften in Bezug auf Unterrichtsinhalte und Zeiten machen. Andernfalls ist der Übungsleiter Arbeitnehmer des Vereins, wobei jedoch keine Besonderheiten zu beachten sind, so lange die steuerlichen Freigrenzen nicht überschritten und die Vergütung angemessen (= übliche Höhe) ist.


Jugendgruppe | Lohnsteuer / Einkommensteuer