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VORSTAND OHNE VORSITZENDEN
 

Wir haben am Freitag Jahreshauptversammlung und wählen den 1. Vorsitzenden, den Ausbildungswart, diverse Obmänner sowie den Ehrenrat.
Wenn sich niemand als 1. Vorsitzender zur Verfügung stellt, bzw. gewählt werden kann, werden die anderen Ämter trotzdem gewählt, oder wird auch die Wahl dieser Positionen auf eine 1/4 Jahr später stattfindende außerordentliche Versammlung vertagt?



 

Ohne Vorstand ist der Verein nicht handlungsfähig. Notfalls wird durch das Amtsgericht ein Notvorstand zwangsweise bestellt.

Es wäre daher stets sinnvoll, wenn sich ausreichend Personen für den Vorstand finden. Im Übrigen - wenn es um haftungsrechtliche Frage geht - haften auch die übrigen Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende ist nicht allein der Dumme, weshalb es eigentlich keinen vernünftigen Grund geben sollte, dieses Amt zu übernehmen.


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