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VEREINSAUSSCHLUSS - WIDERSPRUCH
 

Wenn man aus einem Verein ausgeschlossen wurde, und einem dieses nur schriftlich ohne Angabe von Gründen etc. mitgeteilt wurde, wie lange hat man dann Zeit gerichtlich dagegen vorzugehen? Also wenn man schriftlich beim Vorstand dagegen einspruch erhebt, aber nie eine Antwort kommt.


 

Ein Ausschluss ohne Begründung dürfte ohnehin nichtig (d.h. nicht rechtsgültig) sein. In der Regel wird man gegen einen Vereinsausschluss vor dem zuständigen Amtsgericht klagen müssen, um die Nichtigkeit des Ausschlusses feststellen bzw. den Ausschluss aufheben zu lassen.

Ausschluss-Fristen sind mir nicht bekannt. Es kann allerdings sein, dass die Vereinssatzung hierzu Regelungen enthält, welche allerdings auch nur bei rechtskräftigen, berechtigten und satzungsgemäßen Ausschlüssen anzuwenden sind.

Ganz allgemein gesprochen, sollte man allerdings nicht allzulange warten, um gegen den Beschluss vorzugehen. Also reichen Sie baldmöglichst Klage ein, um den Ausschluss aufheben zu lassen.


Abstimmungsergebnis | Lohnsteuer-Außenprüfung