Sie sind hier: Spendenrecht Anweisungen der Verwaltung  
 SPENDENRECHT
Allgemeines
Anweisungen der Verwaltung
Urteile

SPENDENQUITTUNG, SPORT
 

Muster einer Geldspenden-Bescheinigung Sport


Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der Körperschaft o. ä.)

Bestätigung

über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen

Art der Zuwendung: Mitgliedsbeitrag / Geldzuwendung

Name und Anschrift des Zuwendenden:

XXX .................................................. ...........XXX

Betrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Tag der Zuwendung

XXX............................................/.. .........................../..................XXX

Es handelt sich (nicht) um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen. Wir sind wegen Förderung des Sports durch Bescheinigung des Finanzamtes

....................., StNr. .................., vom ................vorläufig ab ............. als gemeinnützig anerkannt

oder

nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts

....................., StNr. ..................., vom .................... für die Jahre ................. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur Förderung des Sports im Sinne der Anlage 1 – zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – Abschnitt B Nr. 1 verwendet wird.



Ort, Datum, Unterschrift des Zuwendungsempfängers



Hinweis:


Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Dieses Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung des Mitgliedsbeitrags/der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit der Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl I S. 884)


Aufwandsspenden, pauschaler Aufwandsersatz | Spendenquittung, Sachspende