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UMSATZSTEUERPFLICHT
 

Hallo,
ich habe eine Frage zu Steuerfreibeträgen u.ä. Wir haben den Vorstand eines e.V.´s übernommen. Die alte Führungscrew hat ziemliches Chaos hinterlassen. Jetzt laufen hier Rechnungen über Rechnungen auf. Einiges ist nachvollziehbar anderes nicht. So soll der Verein nun 700€ Umsatzsteuer ans FA zahlen, für Einnahmen aus Verkauf. Der Verein betreibt ein kleines Verkaufskiosk auf dem Platz (Flaschengetränke und Rindswurst) Die Gemeinützigkeit ist vom FA anerkannt. Meine Frage nun, wie hoch kann der Umsatz sein bevor Steuern zu zahlen sind, oder ist vom 1. Euro an mit Umsatzsteuer zu rechnen? Bereits jetzt ein Dank für eine Antwort



 

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