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VORSTANDSWAHLEN, STIMMZETTEL
 

Ich hätte da mal eine Frage und zwar wurde bei uns im Verein die Vorstandswahl abgehalten - ich denke mal dass alles im rechten Sinne abgelaufen ist - wir hatten beim ersten Wahlgang (zum ersten Vorsitzenden Geheimwahl beantragt und wurde auch durchgeführt - bei den nächsten Wahlgängen wurde öffentlich gewählt - denke dass das so richtig ist - oder ? - Auf jeden Fall wurde mir nun zugetragen dass ein zwei Leute ( Mitglieder des Vorstandes ) anhand von Schriftvergleichen herausfinden möchten wer wen gewählt hat ! Sollte dies der Fall sein wie kann man dann vorgehen ?


 

Eine geheime Wahl wird nicht zuletzt deshalb geheim durchgeführt, weil dies beantragt wurde. Wenn jetzt anhand von Schriftvergleichen herausgefunden werden soll, wer wen gewählt hat, so verstößt dies m.E. gleich gegen mehrere schutzwürdige Rechte des Einzelnen.

Im Übrigen ist dies auch sonst gänzlich unzulässig. Stimmzettel sind nach Auszählung der Stimmen zu vernichten, da sie nicht mehr benötigt werden.

Außerdem verstößt ein derartiges Vorgehen nicht nur gegen den Datenschutz, sondern auch gegen weitere Rechte. Ich würde dem Vorstand nahelegen, die Finger davon zu lassen. Ansonsten wäre ja auch noch die Möglichkeit gegeben, eine außerordentliche Mitgliederversammlung vor dem Hintergrund dieses Vorgehens einzuberufen. Hier könnte dies dann öffentlich gemacht werden und man sollte dann auch darüber nachdenken, die betreffenden Vorstandsmitglieder gleich zu ersetzen, da diese ja offensichtlich nicht für ihr Amt geeignet sind, denn gerade der Vorstand muss sich an die von Recht und Gesetz vorgegebenen Spielregeln halten.


 

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort - Sollten die Personen dies Schriftvergleich durchführen - kann man sie dann zwingend absetzen oder geschieht dies durch Abstimmung (man muss wissen dass diese Personen eine grosse Lobby im Verein haben )oder kann die Absetzung rein aus rechtlichen Gründen direkt durchgeführt werden ? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
.....ach ja habe ich vergessen - zwecks argumentierung - gegen welche Gesetze würden Sie da verstossen ???



 

Zur Not gibt es ja immer noch die Möglichkeit, die Gültigkeit der Wahl anzufechten.

Eine geheime Wahl heißt, dass die Personen, die hinter den abgegebenen Stimmen stehen unbekannt sind und auch bleiben sollen.

Wird nun durch derartige Machenschaften aus einer geheimen Wahl de facto eine offene Abstimmung wird, so ist diese Wahl dann durchaus anfechtbar. Ein Schreiben an das Amtsgericht sollte genügen, um die Wahl erneut - diesmal auf gerichtliche Anordnung hin - erneut ausführen zu lassen.

Eine zwingende Absetzung ist nicht möglich, dies ist nur auf Antrag durch die Mitgliederversammlung möglich. Aber wie gesagt - Sie haben das Recht die Vernichtung der Stimmzettel zu verlangen (dies hätte eigentlich bereits nach Auszählung der Stimmen erfolgen müssen).

Eine eingehende rechtliche Beratung dürfen wir Ihnen nicht geben, da wir damit gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen würden.


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