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LOHNSTEUER / EINKOMMENSTEUER
 

Wir sind eine französische Verein. Die Mitarbeiterinnen sind tätig als Lehrkraft mit einen Verdienst unter 1800 ¤ pro Jahr.
Meine Frage : Ist es einen Aufwandsersatz und wenn dann, wie laüft es, wenn man noch Minijobs außerhalb des Vereins hat. Ist man dann steuerpflichtig und versicherungspflichtig? Was muß man den Finanzamt und die Rente und Krankenkasse angeben ?



 

In Deutschland sind die Einnahmen als Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 1.848 EUR steuerfrei. Renten- und Krankenversicherungsbeiträge fallen normalerweise keine an, da hier analoge Befreiungsvorschriften gelten.

Der zusätzliche Minijob ist m.E. insoweit unbeachtlich. Dieser wird durch den Arbeitgeber ordnungsgemäß versteuert.

Sollten weitere Einnahmen erzielt werden, sind diese steuerfreien Einnahmen aber dennoch in der Einkommen-Steuererklärung der Lehrkraft mit anzugeben - allerdings nur der Vollständigkeit halber.


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