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VEREINSSTRAFRECHT
 

Ich habe von einem Vereinsmitglied einen Antrag auf Auschluss aus dem Verein, eines anderen Mitgliedes erhalten. Die Begründung lag darin das dieses Verinsmitglied, bedingt durch einen Leserbrief in der Presse vereinschädigendes Verhalten ausgeübt hat. Da wir in unserem Verein bisher noch keinen Auschluss hatten, stehen wir vor dem Problem, ob wir diesen Antrag auch auf Rüge umwandeln können und im Wiederholungsfall mit sofortigen Auschluss drohen. In unserer Satzung ist nur der Auschluss geregelt, aber nicht vom Umwandlung etc.. Ist eine Umwandlung überhaupt möglich oder muss ich den Antrag auf Auschluss annaehmen. Es wäre schön wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten, da wir ein kleiner Verein sind, haben wir nicht so die Erfahrungen mit dem Vereinstraftrecht.


 

Ein Vereinsausschluss ist eine sehr einschneidende Maßnahme und sollte stets nur als allerletzte Möglichkeit zur Disposition stehen. Im Übrigen ist zu beachten, dass zwar jedes Mitglied Anträge stellen kann, der Vorstand aber gleichwohl nicht verpflichtet ist, jedem Antrag zu entsprechen.

Wenn Ihre Satzung als einzig mögliche Vereinsstrafe den Vereinsausschluss enthält, so ist zu prüfen, ob der Vereinsausschluss tatsächlich im vorliegenden Fall gerechtfertigt ist. Der Vereinsvorstand muss zudem auch das betroffene Mitglied anhören und ihm rechtliches Gehör gewähren und erst dann kann er unter Abwägung der Argumente beider Seiten ggf. eine Vereinsstrafe aussprechen oder das "Verfahren" einstellen.

Den gestellten Antrag müssen Sie prüfen und wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass genügend "Belastungsmaterial" vorhanden ist, auch das Verfahren eröffnen.

Ich selbst würde empfehlen, bevor ich ein Mitglied aufgrund eines Leserbriefes in der Presse aus dem Verein ausschließe, zunächst zu prüfen, warum und in welcher Absicht dieser Leserbrief verfasst wurde. Evtl. wollte das Mitglied nur konstruktive Kritik am Verein oder einigen Vorstandsmitgliedern üben und fand kein offenes Ohr bei den im Verein Zuständigen? Dies sollte auf jedem Fall als mildernder Umstand angerechnet werden.

Wollen Sie das Verfahren als Vorstand nicht selbst abschließen, so empfehle ich Ihnen, nach Abschluss der Ermittlungen, den Fall auf einer geschlossenen Mitgliederversammlung zur Diskussion zu stellen, wobei sowohl der Beschuldigte und auch das den Ausspruch der Vereinsstrafe fordernde Mitglied anwesend sein sollten, um auftretende Fragen zu beantworten. Lassen Sie die Mitgliederversammlung entscheiden, ob der Leserbrief tatsächlich so vereinsschädigend und vor allem unter dem Vorsatz, dem Verein zu schaden, verfasst wurde. Letzteres kann ich mir allerdings schlecht vorstellen, da in diesem Falle davon auszugehen wäre, dass das Mitglied, gegen welches jetzt Sanktionen verhängt werden sollen, dann dem Verein schon längst den Rücken gekehrt hätte. Ich glaube vielmehr, dass hier offen auf bestehende Missstände aufmerksam gemacht werden sollte und dem Mitglied dies der einzig mögliche Weg schien.

Im Übrigen empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die weiteren Threads zu diesem Thema:

Vereinsstrafrecht / Vereinsausschluss


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