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FEUERWEHRVEREINE IM LÄNDLICHEN RAUM
 

Gerade im ländlichen Raum fördern Feuerwehrvereine neben dem Feuerschutz auch das dörfliche Leben in besonderen Maße, da die Feuerwehren nicht selten die einzig intakten Organisationen in diesem Bereich sind. Dies führt dazu, dass sehr viele Dorffeste (Osterfeuer, Fastnacht, Disco, Weihnachtsfeier, Sportfest usw.) durch diesen Verein organisiert und durchgeführt werden, so dass nicht selten der eigentliche Vereinszweck völlig in den Hintergrund tritt und sozusagen nur noch eine "Nebenrolle" spielt.


 

Alle Bereiche, die nicht durch den Satzungszweck gedeckt sind, gehören zum steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und können u.U. sogar zur Umsatzsteuerpflicht führen. Wenn sich ein Feuerwehrverein in großem Umfang (was insbesondere auf den ländlichen Raum zutrifft) um die Ausrichtung von vorgenannten Festivitäten bemüht ist fraglich, inwieweit er noch als eine den Feuerschutz fördernde gemeinnützige Körperschaft anerkannt werden kann. Zwar kommt er seiner eigentlichen Aufgabe noch nach (zu belegen beispielsweise durch diverse Einsätze, Übungen, Wettkämpfe und Instandhaltung der Technik), aber die Gestaltung des "kulturellen" Lebens im Dorf nimmt doch einen sehr wichtigen u.U. sogar den wichtigsten Teil in der Betätigung des Vereins ein.

Um Problemen mit dem Finanzamt aus dem Weg zu gehen empfiehlt es sich, entweder alle weiteren gemeinnützigen Aktivitäten in die Satzung aufzunehmen - denn nur was in dieser verankert ist, kann auch als gemeinnützig anerkannt werden, oder sich ausschließlich auf den Satzungszweck zu konzentrieren und darüber hinausgehende weitere Aktivitäten ruhen zu lassen, um nicht die Gemeinnützigkeit zu gefährden.
siehe auch: Heimat- und Kulturvereine


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